Das Mitglied im Ortsbeirat Lützelhausen
Herr Bernd Gerhold, Lützelhausen, Im Gründchen 4, 63589 Linsengericht,
hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden des oben genannten Vertreters und das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der SPD für die Ortsbeiratswahl am 27.03.2011,
Herrn Michael Rinkenberger, Lützelhausen, Sandweg 1, 63589 Linsengericht,
in den Ortsbeirat Lützelhausen fest.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Lin-sengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Ein-spruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Linsengericht, 17.01.2012
gez.
Albert Ungermann
Gemeindewahlleiter