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Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt

Wer eine neue Wohnung (Einzige-, Haupt- oder Nebenwohnung) bezieht, muss dies der Meldebehörde innerhalb einer Woche mitteilen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines Familienmitglieds, das die Ausweise aller vorlegt. Ausländische Mitbürger (nicht EU) sprechen bitte zunächst bei der Ausländerbehörde vor.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise bei minderjährigen Kindern ohne Ausweis die Geburtsurkunde

    Weitere Hinweise / Anregungen:
    Vorsprache persönlich oder durch schriftlich bevollmächtigte Person (formlos)


  • Gemeindeverwaltung
    Linsengericht
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht

    Telefon: 06051 / 709-0
    Telefax: 06051 / 709-900

    info@linsengericht.de 
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