Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Wer eine neue Wohnung (Einzige-, Haupt- oder Nebenwohnung) bezieht, muss dies der Meldebehörde innerhalb einer Woche mitteilen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines Familienmitglieds, das die Ausweise aller vorlegt. Ausländische Mitbürger (nicht EU) sprechen bitte zunächst bei der Ausländerbehörde vor.
Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise bei minderjährigen Kindern ohne Ausweis die Geburtsurkunde
Weitere Hinweise / Anregungen:
Vorsprache persönlich oder durch schriftlich bevollmächtigte Person (formlos)