Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht hat gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) vom 23.11.2006 die Freigabe von maximal vier Sonntagen anlässlich von Märkten bzw. Veranstaltungen wie nachstehend beschlossen:
11.03.2012 Barbarossamarkt in Gelnhausen
29.07.2012 „Alles uff die Gass“ in Gelnhausen
14.10.2012 Schelmenmarkt in Gelnhausen
Die Verkaufsstellen dürfen nur in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden.
Linsengericht, 27.01.2012
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.: Ungermann
Bürgermeister