Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Einige Dienststellen und Ämter verlangen eine Aufenthaltsbestätigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung (beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit). Aufenthaltsbestätigungen für Eheschließungen kann auch das Standesamt ausstellen. Die Gültigkeit beträgt 14 Tage. Bestätigungen für das Wohnungsamt sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich).
Gebühren: 8,00 €
Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass