Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Übermittlungssperren kann jeder einrichten lassen, um die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Religionsgemeinschaften, denen nur ein Familienmitglied angehört, Adressbuchverlage, Parteien oder bei Alters- und Ehejubiläen zu sperren. Darüber hinaus kann bei einer nachgewiesenen Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit eine generelle Auskunftssperre eingetragen werden, die eine Weitergabe der Daten an Dritte verhindert.
Mitzubringende Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
schriftliche Begründung
Weitere Hinweise / Anregungen:
Vorsprache nur persönlich; Übermittlungssperre: schriftlich oder mündlich.