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Auskunfts- und Übermittlungssperre

Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt

Übermittlungssperren kann jeder einrichten lassen, um die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Religionsgemeinschaften, denen nur ein Familienmitglied angehört, Adressbuchverlage, Parteien oder bei Alters- und Ehejubiläen zu sperren. Darüber hinaus kann bei einer nachgewiesenen Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit eine generelle Auskunftssperre eingetragen werden, die eine Weitergabe der Daten an Dritte verhindert.

Mitzubringende Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Begründung

    Weitere Hinweise / Anregungen:
    Vorsprache nur persönlich; Übermittlungssperre: schriftlich oder mündlich.

  • Auskunft- und Übermittlungssperre

    Iris Bathon
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-128
    Fax: 06051 709-928  
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    Matthias Höflich
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-129
    Fax: 06051 709-928  
    Matthias Höflich
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    Gemeindeverwaltung
    Linsengericht
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht

    Telefon: 06051 / 709-0
    Telefax: 06051 / 709-900

    info@linsengericht.de 
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