Fachamt: Bauamt - Bauverwaltung -
Die Gemeinde Linsengericht bewahrt Bauakten dauerhaft auf. Diese enthalten u. a. erteilte Baugenehmigungen mit den dazugehörigen Bauvorlagen / Baubeschreibungen, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Freiflächengestaltungsplan etc.).
Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in die Bauakten gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse kann u. a. bei dem dinglich Berechtigen am Grundstück (z. B. Grundstückseigentümern) angenommen werden. Soweit die Einsicht gestattet ist, können Abschriften oder Auszüge gefordert werden.
Weitere Hinweise / Anregungen:
Für eine gezielte Auskunft ist die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars „Antrag auf Akteneinsicht“ notwendig. Seit dem Zusammenschluss der Gemeinde Linsengericht im Jahre 1971 werden die Bauakten nach der Bauscheinnummer sortiert archiviert. Die Archivierung vor 1971 ist nicht vollständig vorhanden. In diesem Fall können evtl. nicht alle Anfragen ausreichend beantwortet werden.