Fachamt: Bauamt - Bauverwaltung -
Der Bebauungsplan gibt u. a. Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann und in welcher Art es bebaut werden darf. Über den Inhalt des Bebauungsplanes sollten vor Erwerb bzw. vor der Einreichung eines Bauantrages Informationen eingeholt werden.
Weiterhin können die für ein Bauvorhaben notwendigen Satzungen (Stellplatzsatzung, evtl. Abrundungssatzungen) eingesehen werden.
Weitere Hinweise / Anregungen:
Auszüge aus Bebauungsplänen und Satzungen sind gebührenpflichtig.