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Beglaubigungen

Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt

Das Einwohnermelde- und Integrationsamt kann Abschriften, Kopien und Unterschriften, die entweder von einer Behörde kommen oder an eine Behörde gehen (beispielsweise Zeugnisse, Rentennachweise, Bewerbungsunterlagen) amtlich beglaubigen. Nicht beglaubigt werden dürfen standesamtliche Urkunden, da diese nur im Original volle Beweiskraft haben. In diesem Fall stellt das Standesamt neue Urkunden aus. Auch Grundbuchauszüge, Kaufverträge und ähnliche Urkunden sowie Unterlagen, welche bei Gericht benötigt werden, dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Unterlagen werden durch Notare oder Ortsgerichte öffentlich beglaubigt.

Gebühr: 2,50 € Beglaubigung einer Fotokopie, 5,00 € Beglaubigung einer Unterschrift

Mitzubringende Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
    Bei Beglaubigungen von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden.

    Weitere Hinweise / Anregungen:
    Eine Unterschrift kann nur dann beglaubigt werden, wenn diese vor demjenigen, der die Unterschrift beglaubigen soll, geleistet wird.


  • Beglaubigungen

    Iris Bathon
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-128
    Fax: 06051 709-928  
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    Matthias Höflich
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-129
    Fax: 06051 709-928  
    Matthias Höflich
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    Gemeindeverwaltung
    Linsengericht
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht

    Telefon: 06051 / 709-0
    Telefax: 06051 / 709-900

    info@linsengericht.de 
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