Fachamt: Bauamt - Friedhofsverwaltung -
Grabstätten können auf dem Friedhof erworben werden, in dessen Ortsteil der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Abweichende Regelungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Die Kosten richten sich nach der Art des Grabes und dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen.
Formulare: Liegen den Bestattern vor oder können bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Sterbeurkunde
Kostenübernahmeerklärung