Fachamt: Bauamt - Friedhofsverwaltung -
Die Terminierung der Trauerfeier und deren Rahmen kann von den Angehörigen oder einem beauftragten Bestattungsinstitut vereinbart werden. Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung und den darin aufgeführten Berechnungspositionen entsprechend den Wünschen der Angehörigen.
Bestattungen können in der Zeit vom
16.04. bis zum 31.10. jeden Jahres von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr,
01.11. bis zum 15.04. jeden Jahres von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 14:30 Uhr und
ganzjährig samstags von 10.00 bis 13.00 Uhr
statt finden.
In begründeten Fällen sind mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulässig.