Fachamt: Standesamt
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes. Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig.
Gebühren:
40,00 Euro