Fachamt: Standesamt
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der oder die Verlobte den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die Anmeldung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig. Die Anmeldung muss persönlich von beiden Verlobten vorgenommen werden. Versteht einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht, so ist ein anerkannter Dolmetscher mitzubringen.
Ferner müssen für die Anmeldung zur Eheschließung Unterlagen vorgelegt werden, auf Grund dessen wird um ein persönliches Informationsgespräch im örtlichen Standesamt über die erforderlichen Unterlagen gebeten.
Besonderheiten:
Ist der Hauptwohnsitz in Linsengericht, kann die Aufenthaltsbescheinigung direkt vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden