Fachamt: Standesamt
Die Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens nach der Eheschließung kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet sowie bei den deutschen Auslandsvertretungen abgegeben werden. Nach deutschem Recht kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden. Die Erklärung muss von beiden Ehegatten gemeinsam abgegeben werden und ist unwiderruflich.
Mitzubringende Unterlagen:
Vorzulegen sind die Ausweise oder Pässe beider Ehegatten sowie entweder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder bei Eheschließung im Ausland die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung durch eine/n vereidigte/n Dolmetscher/in.