Fachamt: Standesamt
Zuständig für die Führung des Familienbuches ist das Standesamt des Eheschließungsortes (früher des gemeinsamen Wohnortes der Ehegatten). Erfolgte die Eheschließung im Ausland, ist das Standesamt für die Fortführung zuständig, bei dem das Familienbuch am 24. Februar 2007 geführt wurde. Die Abschrift aus dem Familienbuch ist ein Nachweis der Eheschließung. Familienbücher werden seit dem 1. Januar 1958 bei jeder Eheschließung (ab 3. Oktober 1990 auch in den neuen Bundesländern) angelegt.
Eventuelle Änderungen - beispielsweise Namensänderungen - werden in das Familienbuch eingetragen.
Gebühren: 8,00 Euro
Besonderheiten:
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch werden auch im Stammbuchformat ausgestellt. Ab dem 24. Februar 2007 sind alle Familienbücher anlassbezogen, aber spätestens bis 31. Dezember 2013 an das Standesamt des Eheschließungsortes zurückzuführen.