Fachamt: Standesamt
Bei der Anlegung eines Familienbuches auf Antrag wird die im Ausland geschlossene Ehe geprüft und nochmals beurkundet. Zuständig für die Anlegung eines Familienbuches auf Antrag ist das Standesamt des gemeinsamen Wohnortes der Ehegatten. Haben die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz im Ausland, so ist das Standesamt I in Berlin , Rückerstraße 9, 10119 Berlin, zuständig.
Mitzubringende Unterlagen:
Ein persönliches Gespräch mit der Standesbeamtin ist sinnvoll. Dabei wird auch über die erforderlichen Unterlagen informiert.