Fachamt: Standesamt
Zuständig für die Ausstellung einer Feuerbestattungsgenehmigung ist die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen. In Linsengericht ist diese dem Standesamt zugeordnet. Mit der Feuerbestattungsgenehmigung wird die Erlaubnis zur Einäscherung des Verstorbenen erteilt.
Gebühren:
15,50 Euro