Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und den Fischfang ausüben wollen, benötigen einen gültigen Fischereischein. Dieser wird als Jahres-, 5-Jahres- oder 10-Jahres-Fischereischein erteilt.
Mitzubringende Unterlagen:
Prüfungszeugnis über bestandene Fischerprüfung
1 aktuelles Passbild
Personalausweis