Wer den Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke beginnen möchte, muss hierfür 6 Wochen vor Beginn das Gewerbe gemäß § 14 GewO anzeigen.
Neu: 'Online-Dienstleistungen' Sie können mit dem nachstehenden Antragsassisten Ihren Antrag auch Online stellen.