Eine Geburt ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung dies dem Standesamt an. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter oder dem Vater persönlich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung der Hebamme bei dem Standesamt angezeigt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Sind die Eltern beide deutsch und verheiratet, wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt. In allen anderen Fällen wird eine individuelle persönliche oder telefonische Beratung angeboten.