Der Abteilung Gefahrgutüberwachung obliegt im Rahmen eines Ordnungsbehördenbezirkes die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 9 Gefahrgutbeförderungsgesetz.
Dem Ordnungsbehördenbezirk sind folgende Städte und Gemeinden angeschlossen: Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Flörsbachtal, Freigericht, Gelnhausen, Gründau, Hasselroth, Jossgrund, Linsengericht, Schlüchtern, Sinntal, Steinau an der Straße und Wächtersbach.