Fachamt: Sozialverwaltung
Bei einer geringen Rente besteht gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung. Maßgebend hierfür sind die Anzahl der betroffen Personen, die Höhe der Rente und der Ausgaben zum Lebensunterhalt.
Mitzubringende Unterlagen:
Je nach Umständen des Einzelfalles unterschiedlich. Eine telefonische Rücksprache wird empfohlen.
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