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Getrenntlebenderklärung

Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt

Ehegatten, die sich getrennt haben, müssen eine Getrenntlebenderklärung abgeben, da dies unter anderem Auswirkungen auf ihre Lohnsteuerklassen hat. Die Getrenntlebenderklärung kann jederzeit, jedoch nur von derselben Person, widerrufen werden. Ein Vordruck dieser Erklärung kann vor Ort ausgedruckt werden.

Getrenntlebenderklärung

Iris Bathon
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht-Altenhaßlau
Tel.: 06051 709-128
Fax: 06051 709-928  
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Matthias Höflich
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht-Altenhaßlau
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Fax: 06051 709-928  
Matthias Höflich
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