Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Ehegatten, die sich getrennt haben, müssen eine Getrenntlebenderklärung abgeben, da dies unter anderem Auswirkungen auf ihre Lohnsteuerklassen hat. Die Getrenntlebenderklärung kann jederzeit, jedoch nur von derselben Person, widerrufen werden. Ein Vordruck dieser Erklärung kann vor Ort ausgedruckt werden.