Fachamt: Bauamt - Friedhofsverwaltung -
Die Errichtung eines Grabmales auf den Linsengerichter Friedhöfen ist genehmigungspflichtig. Der Antrag muss durch ein Steinmetzunternehmen gestellt werden. Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung. Grundsätzlich müssen das Aufstellen und das Abräumen eines Grabmales durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb erfolgen.
Formulare: Anträge liegen den Steinmetzbetrieben vor.
Mitzubringende Unterlagen:
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufstellung von Grabmalen