Fachamt: Sozialverwaltung
Aufnahme von Anträgen nach SGB II Sozialgeld für Arbeitslose, deren Leistung vom Arbeitsamt ausläuft bzw. deren ALG nicht ausreichend ist (sog. HARTZ IV)
Weitere Hinweise / Anregungen:
Direkte Vorsprache bei der Sozialverwaltung zur Klärung der persönlichen Situation.