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Jugendfischereischein ohne Fischerprüfung erteilen

Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt

Alle Jugendlichen, die das zehnte, aber nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben. Unter Umständen kann ein 5-Jahres-Fischereischein erteilt werden.

Gebühren: 7,50 €

Mitzubringende Unterlagen:
  • 1 aktuelles Passbild
  • Kinderausweis o. ä.

    Weitere Hinweise / Anregungen:
    Persönliche Vorsprache erforderlich, ggf. mit Erziehungsberechtigten


  • Jugendfischereischein ohne Fischerprüfung erteilen

    Iris Bathon
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-128
    Fax: 06051 709-928  
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    Matthias Höflich
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
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    Matthias Höflich
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