Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Alle Jugendlichen, die das zehnte, aber nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben. Unter Umständen kann ein 5-Jahres-Fischereischein erteilt werden.
Gebühren: 7,50 €
Mitzubringende Unterlagen:
1 aktuelles Passbild
Kinderausweis o. ä.
Weitere Hinweise / Anregungen:
Persönliche Vorsprache erforderlich, ggf. mit Erziehungsberechtigten