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Kampfhunde - Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes

Fachamt: Ordnungsamt

Zur Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf es einer ordnungsrechtlichen Erlaubnis. Neben den so genannten Kampfhunden benötigt der Halter eines auffällig gewordenen Hundes ebenfalls eine Erlaubnis, die eventuell mit Auflagen - beispielsweise Maulkorbzwang - verbunden ist.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung und des Hunde-Mikrochips
  • Sachkundenachweis
  • Wesensprüfung des Tieres



  • Kampfhunde

    Dieter Weigelt - Ordnungspolizeibeamter
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-130
    Fax: 06051 709-927  
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