Fachamt: Ordnungsamt
Zur Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf es einer ordnungsrechtlichen Erlaubnis. Neben den so genannten Kampfhunden benötigt der Halter eines auffällig gewordenen Hundes ebenfalls eine Erlaubnis, die eventuell mit Auflagen - beispielsweise Maulkorbzwang - verbunden ist.
Mitzubringende Unterlagen:
Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung und des Hunde-Mikrochips
Sachkundenachweis
Wesensprüfung des Tieres