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Kinderreisepass - Beantragung

Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt

Die Erstausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt bis zum zehnten Lebensjahr mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 12. Lebensjahr. Zur Ausstellung sind die Unterschriften beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten erforderlich.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist immer ein biometrisches Passbild erforderlich. Die Ausstellungszeit eines Kinderreisepasses beträgt bis zu fünf Tage (ab dem Tag der Antragstellung).

Gebühr: 13,00 €

Mitzubringende Unterlagen:
  • Geburtsurkunde im Original
  • Lichtbild
  • Personalausweise der Sorgeberechtigten

    Weitere Hinweise / Anregungen:
    Die Sorgeberechtigten müssen persönlich erscheinen.
    Ist das Kind bereits in der Lage seinen vollständigen Namen zu schreiben, so ist ein persönliches Erscheinen ebenfalls notwendig.


  • Kinderreisepass - Beantragung

    Iris Bathon
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-128
    Fax: 06051 709-928  
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    Matthias Höflich
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-129
    Fax: 06051 709-928  
    Matthias Höflich
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    Gemeindeverwaltung
    Linsengericht
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht

    Telefon: 06051 / 709-0
    Telefax: 06051 / 709-900

    info@linsengericht.de 
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