Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Die Erstausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt bis zum zehnten Lebensjahr mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 12. Lebensjahr. Zur Ausstellung sind die Unterschriften beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten erforderlich.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist immer ein biometrisches Passbild erforderlich. Die Ausstellungszeit eines Kinderreisepasses beträgt bis zu fünf Tage (ab dem Tag der Antragstellung).
Gebühr: 13,00 €
Mitzubringende Unterlagen:
Geburtsurkunde im Original
Lichtbild
Personalausweise der Sorgeberechtigten
Weitere Hinweise / Anregungen:
Die Sorgeberechtigten müssen persönlich erscheinen.
Ist das Kind bereits in der Lage seinen vollständigen Namen zu schreiben, so ist ein persönliches Erscheinen ebenfalls notwendig.