Fachamt: Standesamt
Anträge auf Begründung von Lebenspartnerschaften sind bei der zuständigen Lebenspartnerschaftsbehörde des Hauptwohnsitzes eines/einer Partners/Partnerin zu stellen. In Linsengericht ist das Standesamt gleichzeitig auch die Lebenspartnerschaftsbehörde. Bei der Antragstellung werden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft geprüft.
Besonderheiten:
Anträge auf Begründung einer Lebenspartnerschaft sind in Linsengericht nur bei dem Standesamt zu stellen.
Mitzubringende Unterlagen:
Ferner müssen für die Anmeldung Unterlagen vorgelegt werden. Auf Grund dessen wird um ein persönliches Informationsgespräch im örtlichen Standesamt über die erforderlichen Unterlagen gebeten.