Fachamt: Standesamt
Zuständig für die Mitwirkung bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft ist die Lebenspartnerschaftsbehörde des Hauptwohnsitzes eines/einer Partners/Partnerin. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft erfolgt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Partner/-innen. Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist die Antragstellung.
Mitzubringende Unterlagen:
Vorzulegen sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Partner/-innen.