Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Melde- oder Archivauskünfte können nur persönlich oder schriftlich und gegen Vorkasse (Verrechnungsschecks oder Überweisung mit Nachweis) beantragt werden. Eine Auskunft ist nur möglich, wenn mindestens drei Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person übereinstimmen.