Fachamt: Standesamt
Die Erklärung zur Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet sowie bei den Auslandsvertretungen abgegeben werden. Nach der Auflösung einer Ehe beispielsweise durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten kann der Geburtsname oder ein früherer Name durch Erklärung wieder angenommen werden.
Gebühren: 17,00 Euro
Mitzubringende Unterlagen:
Ausweis oder Pass; entweder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Eheschließung nach 01.01.1958 in der BRD und Berlin (West)) mit einem Vermerk über die Auflösung der Ehe oder eine Heiratsurkunde mit einem solchen Vermerk.