Fachamt: Standesamt
Die Erklärung zu der Hinzufügung des Geburtsnamens oder des zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet, sowie bei den deutschen Auslandsvertretungen abgegeben werden.
Gebühren: 17,00 Euro
Besonderheiten:
Es muss ein Ehename bestimmt worden sein.
Mitzubringende Unterlagen:
Vorzulegen ist der Ausweis oder Pass, sowie eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches.