Fachamt: Standesamt
Das deutsche Recht kennt eine Reihe von Erklärungen zur Namensführung eines Kindes, die sowohl vor der Beurkundung als auch nach der Beurkundung der Geburt abgegeben werden können. Das Standesamt berät Sie gerne. Es wird um eine persönliche Information im örtlichen Standesamt über die bestehenden Möglichkeiten gebeten.