Fachamt: Bauamt - Friedhofsverwaltung -
Durch eine Erklärung der Angehörigen kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte, deren Ruhefrist abgelaufen ist, an die Friedhofsverwaltung zurückgegeben werden. Soll das Nutzungsrecht an einen anderen Angehörigen übertragen werden, muss eine schriftliche Zustimmung desjenigen vorgelegt werden, welcher die Nutzungsrechte übernehmen soll.
Mitzubringende Unterlagen:
Angaben über die Grablage
Zustimmung des übernehmenden Angehörigen