Fachamt: Bauamt - Friedhofsverwaltung -
Eine Verlängerung der Nutzungsfrist einer Familien- oder Urnen-Grabstätte ist nur im Rahmen einer neuen Bestattung möglich. Nach einer neuen Bestattung muss die Nutzungszeit auf die volle Nutzungszeit (30 Jahre) verlängert werden. Ohne weitere Belegung kann das Nutzungsrecht einer abgelaufen Grabstelle aufgrund besonderer Genehmigung der Friedhofsverwaltung gegen Zahlung der zurzeit der erneuten Antragstellung geltenden Gebühr um 5 Jahre oder um 10 Jahre verlängert werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Angaben über die Grabstelle, welche verlängert werden soll.