Fachamt: Ordnungsamt
Die Obdachlosenbehörde leistet Hilfe bei tatsächlicher Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungslosigkeit. Unter Umständen werden vom Main-Kinzig-Kreis Mietrückstände übernommen. Die Einweisung in Wohnungen beziehungsweise die Versorgung mit anderen Unterbringungsmöglichkeiten werden geprüft.
Mitzubringende Unterlagen: Je nach Umständen des Einzelfalles unterschiedlich. Eine telefonische Rücksprache wird empfohlen.