Fachamt: Ortsgericht
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz.
Sie sind u. a. für folgende Aufgaben zuständig:
Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Abschriften und Kopien, öffentlicher und privater Urkunden
Schätzungen des Wertes von Immobilien und anderer Gegenstände
Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses
Erstellen von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht
Weitere Hinweise / Anregungen:
Um Terminvereinbarung mit dem Leiter des Ortsgerichtes wird gebeten.