Ab Antragstellung bis zur Abholung eines neuen Personalausweises dauert es im Schnitt ca. 2 bis 3 Wochen.
Die Antragstellerin / Der Antragsteller ab Vollendung des 16. Lebensjahres erhält einen sogenannten „Pin-Brief“. Dieser Brief ist ein Hinweis dafür, dass der neue Personalausweis im Passamt der Gemeinde Linsengericht für die Bürgerin / den Bürger bereit liegen sollte.
Antragstellerinnen / Antragsteller bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten diesen „Pin-Brief“
nicht. Um unnötige Wege zu vermeiden, kann der Antragsteller / die Antragstellerin durch Anfrage per Telefon oder E-Mail (
buergerbuero@linsengericht.de) sicherstellen, dass der Ausweis auch tatsächlich im Passamt für sie / ihn bereit liegt. Zudem erhalten Sie auf der Startseite der Website unter der Rubrik „Aktuelles“ Informationen darüber, wenn eine neue Lieferung von Personalausweisen eingetroffen ist.
Falls der neue Personalausweis durch eine andere Person abgeholt werden soll, muss vom Antragsteller / von der Antragstellerin eine besondere Vollmacht ausgefüllt werden, welche zum Download unten bereitgestellt ist.
Ferner muss bei Abholung des neuen Ausweises der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis vorgelegt werden. Ohne Vorlage der „alten“ Ausweisdokumente erfolgt
keine Aushändigung.