Fachamt: Ordnungsamt
Die Reisegewerbekarte wird beim ambulanten Verkauf von Waren sowie beim Anbieten von Leistungen, z. B. auf der Straße, auf Volksfesten, an der Haustür sowie von Schaustellern und Zirkusunternehmern benötigt.
Mitzubringende Unterlagen:
Antrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Passbild
Ausweis