Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten.
Gebühr: 37,50 € bis zum vollendeten 24. Lebensjahr,
59,00 € ab vollendetem 24. Lebensjahr
Mitzubringende Unterlagen:
Ein amtlich anerkanntes, biometrietaugliches Lichtbild
bisheriger Reisepass (liegt dieser nicht vor: Bundespersonalausweis und Geburts- / Heiratsurkunde)
Weitere Hinweise / Anregungen:
Persönliche Vorsprache erforderlich!