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Sammelerlaubnis

Fachamt: Ordnungsamt

Die Sammlung von Geld- oder Sachspenden sowie der Verkauf von Gegenständen ist genehmigungspflichtig. Voraussetzung ist, dass der gesamte Erlös gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken zugeführt wird.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Bei noch nicht bekannten Antragstellern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, evtl. Vereinssatzung.



  • Sammelerlaubnis

    Alexandra Imkeller
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht-Altenhaßlau
    Tel.: 06051 709-130
    Fax: 06051 709-927  
    Alexandra Imkeller
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    Gemeindeverwaltung
    Linsengericht
    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht

    Telefon: 06051 / 709-0
    Telefax: 06051 / 709-900

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