Fachamt: Ordnungsamt
Die Sammlung von Geld- oder Sachspenden sowie der Verkauf von Gegenständen ist genehmigungspflichtig. Voraussetzung ist, dass der gesamte Erlös gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken zugeführt wird.
Mitzubringende Unterlagen:
Bei noch nicht bekannten Antragstellern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, evtl. Vereinssatzung.