Fachamt: Bauamt
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Bahnhofsumfeld“, OT Altenhaßlau bedürfen bauliche und rechtliche Änderungen an Grundstücken, wie zum Beispiel Abbruchmaßnahmen, Baumaßnahmen, Modernisierungen, Grundstücksteilungen, Verkäufe, Bestellung von Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten sowie der Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen (länger als ein Jahr) der Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch.
Mitzubringende Unterlagen:
Dem schriftlichen Antrag sind die zur Prüfung notwendigen Antragsunterlagen beizufügen (Bauantragsunterlagen beziehungsweise Mietvertrag oder Urkunde zur Grundschuldbestellung).