Fachamt: Ordnungsamt
Für öffentliche Gaststätten und Vergnügungsstätten gilt die Sperrzeitverordnung, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen. Von den allgemeinen Regelungen sind bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen möglich.