Fachamt: Standesamt
Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an. Verstirbt eine Person nicht im Krankenhaus, so ist der Sterbefall von dem/der nächsten Angehörigen anzuzeigen. Der Sterbefall kann auch von einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.