Fachamt: Standesamt
Die gebührenfreien Bescheinigungen über einen Sterbefall werden von dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat. Es werden in der Regel einmalig vier Bescheinigungen ausgestellt. Diese sind zweckgebunden und werden für die Vorlage bei der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Ordnungsbehörde für das Leichenwesen (Bestattung) und dem Pfarramt erteilt.