Fachamt: Bauamt - Friedhofsverwaltung -
Dem Wunsch von Angehörigen, Verstorbene auf einen anderen Friedhof umzubetten, kann - unter bestimmten Umständen - entsprochen werden. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Hinterbliebene den Wohnort wechseln und die Grabpflege am neuen Wohnort persönlich sicherstellen wollen. Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach der Friedhofssatzung. Die Umbettung muss von einem zugelassenen Bestatter durchgeführt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Angaben über die Grablage
Sterbeurkunde
Besonderheiten:
Umbettungen von Erdbestattungen sind nur im Winterhalbjahr möglich. Die Umbettung von Urnen unterliegt keiner jahreszeitlichen Einschränkung.
Die Umbettung von Erdbestattungen bedarf der Zustimmung des Main-Kinzig-Kreises / Gesundheitsamt.