Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Die ärztliche Erstuntersuchung vor einer Ausbildung oder als Berufsanfänger ist kostenlos, wenn ein Untersuchungsberechtigungsschein beim Arbeitgeber vorgelegt wird.
Für die Nachuntersuchung muss der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitnehmers vorgelegt werden.
Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt, danach ist der Hausarzt zuständig.
Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
Bei Nachuntersuchungen auch Ausbildungsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers.
Weitere Hinweise / Anregungen:
Persönliche Vorsprache ist nicht unbedingt erforderlich.
Es kann auch durch die Familienmitglieder erledigt werden.