Fachamt: Standesamt
Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann bei den Jugendämtern und Standesämtern im gesamten Bundesgebiet , den deutschen Auslandsvertretungen, sowie bei Notaren abgegeben werden. Die Vaterschaft kann zu einem Kind anerkannt werden, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
Mitzubringende Unterlagen:
Ist der Anerkennende Deutscher: Personalausweis oder Reisepass, sowie Geburtsurkunde. In allen anderen Fällen wird eine persönliche oder telefonische Beratung – auch im Hinblick auf die vorzulegenden Unterlagen – angeboten.