Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Lagerfeuer
Fachamt: Ordnungsamt
Bei Durchführung von Lagerfeuern bzw. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich ist die Gemeinde zu unterrichten.
Weitere Hinweise / Anregungen: Das Feuer muss rechtzeitig (mind. 2 Werktage vor Beginn der Verbrennung) schriftlich bei der Gemeinde angezeigt werden. Sie werden nur im Außenbereich genehmigt.