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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Lagerfeuer

Fachamt: Ordnungsamt

Bei Durchführung von Lagerfeuern bzw. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich ist die Gemeinde zu unterrichten.

Weitere Hinweise / Anregungen:
Das Feuer muss rechtzeitig (mind. 2 Werktage vor Beginn der Verbrennung) schriftlich bei der Gemeinde angezeigt werden. Sie werden nur im Außenbereich genehmigt.

Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen


Verbrennen von pflanzlichen Abfällen u. Lagerfeuer

Alexandra Imkeller
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht-Altenhaßlau
Tel.: 06051 709-130
Fax: 06051 709-927  
Alexandra Imkeller
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Gemeindeverwaltung
Linsengericht
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht

Telefon: 06051 / 709-0
Telefax: 06051 / 709-900

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