Fachamt: Bauverwaltung
Nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages benötigt der beurkundende Notar ein Zeugnis, in welchem die Gemeinde Linsengericht auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Ohne dieses Zeugnis kann der Eigentumswechsel im Grundbuch nicht erfolgen. Üblicherweise beantragt der Notar das Zeugnis nach Abschluss des Kaufvertrages. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei bis fünf Wochen.
Kosten:
Gemäß der Verwaltungskostensatzung beträgt die Gebühr pro beurkundetes Grundstück 10,00 €, jedoch aber mindestens 25,00 € pro ausgestelltes Vorkaufsrechtszeugnis.
Weitere Hinweise / Anregungen:
Benötigte Unterlagen zur Bearbeitung:
Schriftlicher Antrag und eine Kopie des rechtskräftigen Kaufvertrages